allgemeine
geschäfts­bedingungen

§ 1 Begriffsbestimmungen (Definitionen)
Auftraggeber ist der Kunde, der ROCK & ROLL LETTERS / die KonzeptQuartier GmbH, Hirschenstraße 16 / Rückgebäude, 90762 Fürth (im Folgenden: KonzeptQuartier GmbH), mit der Erstellung und Ausführung von Vertragsleistungen beauftragt.
Vertragsleistungen sind insbesondere Werbeleistungen, Kommunikationsleistungen, die umfassende Erarbeitung und Gestaltung von Werbekampagnen und Außenauftritten (z.B. audio-visuelle Werbung, Mailings, Firmen- und Mitarbeiterbroschüren, Flyer, Geschäftsausstattung) sowie graphische und produktionstechnische Leistungen.
Im Auftrag oder Interesse des Auftraggebers erbringt die KonzeptQuartier GmbH auch sonstige Leistungen, die den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.

§ 2 Anwendungsbereich
Für den Umfang sämtlicher Leistungen und Lieferungen sind die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich maßgebend. Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden, und erstrecken sich auf alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc. unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet gemacht werden.
Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, solche gelten nur insoweit, als ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 3 Schriftform
Jede Ergänzung oder Änderung des Vertrages, der vorliegenden anwendbaren Geschäftsbedingungen oder andere Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

§ 4 Vertragsabschluss
Der Auftraggeber kann Aufträge schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder Internet erteilen. Angebote der KonzeptQuartier GmbH erfolgen in der Regel schriftlich.
Die Vertragsparteien sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, 4 Wochen an ihr Angebot gebunden.
Aufträge im Wert von über 1.000,- Euro gelten erst dann als durch die KonzeptQuartier GmbH angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Hierzu übersendet die KonzeptQuartier GmbH dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung, die der Auftraggeber zu prüfen hat. Etwaige Abweichungen zu seiner Auftragserteilung hat der Auftraggeber unverzüglich der KonzeptQuartier GmbH mitzuteilen, da sich der Vertragsgegenstand letztlich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung bestimmt.

§ 5 Leistungsumfang
Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich jeweils nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, aktuellen Produkt- und Leistungsbeschreibung der KonzeptQuartier GmbH.
Zusätzliche, abweichende oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- oder Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Von der KonzeptQuartier GmbH übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen nach deren Erhalt widerspricht.
Unter Berücksichtigung von § 17 vorliegender Bedingungen bleiben Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.) im Eigentum von der KonzeptQuartier GmbH. Die KonzeptQuartier GmbH ist weder zur Herausgabe noch zur Aufbewahrung verpflichtet.
Das Vertragsverhältnis verpflichtet die KonzeptQuartier GmbH gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven, allein an der Zielsetzung des Kunden orientierten und ausgerichteten Beratung. Dies schließt insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die KonzeptQuartier GmbH, etwa im Bereich der Werbemittelproduktion ein. Sofern der Auftraggeber sich nicht ausdrücklich ein Mitspracherecht vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl durch die KonzeptQuartier GmbH unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und im Sinne des bestmöglichen Erfolges für den werbetreibenden Auftraggeber.

§ 6 Auftragserteilung an Dritte
Die KonzeptQuartier GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Die KonzeptQuartier GmbH ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung die KonzeptQuartier GmbH vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der verbindlichen Besprechungsprotokolle im Sinne von § 5 (3) der vorliegenden Bedingungen) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und zeigt dies die KonzeptQuartier GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss an.
Gibt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist hierzu keine Erklärung ab, so gilt sein Schweigen als Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an die KonzeptQuartier GmbH. Aufträge an Werbeträger erteilt die KonzeptQuartier GmbH in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
Die Haftung der KonzeptQuartier GmbH für mangelhafte Leistungen der Werbeträger wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die KonzeptQuartier GmbH verpflichtet sich allerdings, auf Verlangen des Auftraggebers, diesem im Falle einer mangelhaften Leistung ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
Bei Druckproduktionen kann es produktionstechnisch zu einer Mehr- oder Minderlieferung von +/- 10 % kommen, die entsprechend anteilig verrechnet wird.

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte im vorvertraglichen Bereich
Die im Rahmen von Präsentationen und der Vertragsanbahnung übergebenen Konzeptentwürfe, die darin ausgeführten Gedanken, Ideen, Konzepte und Werbeansätze sind geistiges Eigentum der KonzeptQuartier GmbH und unterliegen den gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen. Eine Verwirklichung der Ideen und Ideenansätze ist nur auf Grundlage vorheriger vertraglicher Vereinbarung mit der die KonzeptQuartier GmbH als Rechtsinhaberin möglich. Die ganze oder auch nur teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten sichert durch die Entgegennahme absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen über die darin genannten Ideen, Vorschläge und Gedankenansätze zu, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht.
Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten haftet bei unberechtigter Vervielfältigung, Verwendung, Bekanntgabe oder Weitergabe an Dritte für den der KonzeptQuartier GmbH hieraus entstehenden Schaden. Dies schließt auch den Schaden ein, den die KonzeptQuartier GmbH durch eigene Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten hieraus erleidet.
Der Empfänger ist auf Verlangen gegenüber der KonzeptQuartier GmbH zur unverzüglichen Herausgabe sämtlicher Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe, insbesondere wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt, verpflichtet. Der Empfänger darf keine eigenen Abschriften oder Vervielfältigungen dieser Unterlagen zurückbehalten. Bei Zuwiderhandlung ist der Empfänger gegenüber der KonzeptQuartier GmbH schadensersatzpflichtig.
In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der KonzeptQuartier GmbH.
Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß bezahlt, so gehen mit Entrichtung des vollständigen Kaufpreises die Urheber- und Eigentumsrechte nach Maßgabe von § 8 dieser Bedingungen auf den Auftraggeber über.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten HighRes-PDFs als zu liefernde Druckdaten und stellen das Dateiformat dar, das dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Offene Daten werden nicht ausgehändigt, es sei denn, dies ist im Vorfeld schriftlich vereinbart.

§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte nach Vertragsabschluss
Sämtliche Rechte an Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik, etc.) und Layout stehen ausschließlich der KonzeptQuartier GmbH zu und verbleiben auch nach Vertragsabschluss und -durchführung alleiniges Eigentum der KonzeptQuartier GmbH, soweit nicht ausdrücklich eine Übertragung an den Auftraggeber vereinbart ist. Das geistige Eigentum an Konzepten, die in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entwickelt worden sind, steht ausschließlich der KonzeptQuartier GmbH zu; für diese Konzepte ist gleichfalls die vorstehende Bestimmung anwendbar. Soweit eine Übertragung der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist, so findet diese erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen statt.
Jede Art der Vervielfältigung und Weitergabe (Verkauf, Verleih, Vermietung, etc.) von Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik, etc.) und Layout an Dritte ist vor der Übertragung der Nutzungsrechte außerhalb des vertraglich bestimmten Verwendungszwecks ohne die schriftliche, vorherige und ausdrückliche Genehmigung durch die KonzeptQuartier GmbH untersagt.
Ebenso ist ohne die Übertragung der Nutzungsrechte jede Veränderung von Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik, etc.) und Layout untersagt, insbesondere die Bearbeitung und Weiterentwicklung, Übersetzung oder sonstige Umarbeitung.
Die von der KonzeptQuartier GmbH erstellten Urheberrechtsvermerke auf den Produkten und Dokumenten bzw. Anwendungen dürfen nicht durch den Auftraggeber oder Dritte verändert oder entfernt werden.
Der Auftraggeber macht sich im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen des § 8 (1), (2), (3), (4) gegenüber der KonzeptQuartier GmbH schadensersatzpflichtig. Die Pflicht zum Schadensersatz schließt Schäden ein, die die KonzeptQuartier GmbH durch ihrerseits hieraus entstehende Schadensersatzpflichten gegenüber Dritten entstehen.
Auf Verlangen hat der Auftraggeber nach Vertragsende Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe der KonzeptQuartier GmbH sowie solche, die in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entstanden sind und die im Rahmen des Vertrages nicht zur Anwendung gekommen sind, an die KonzeptQuartier GmbH herauszugeben, soweit nicht § 7 (6) der vorliegenden Bedingungen zur Anwendung kommt.
Der Auftraggeber garantiert gegenüber der KonzeptQuartier GmbH, dass sämtliche Grafiken, Bilder, Daten, Ton, Texte oder sonstige Informationen, die der Auftraggeber der KonzeptQuartier GmbH im Rahmen der Projektbearbeitung und Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Sollte dennoch eine Verletzung Rechte Dritter eintreten, stellt der Auftraggeber die KonzeptQuartier GmbH von sämtlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber solchen Dritten frei.

§ 9 Impressum
Die KonzeptQuartier GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

§ 10 Leistungs- und Lieferzeit
Die Leistungs- und Lieferpflichten sind von der KonzeptQuartier GmbH erfüllt, sobald die Arbeiten, Produkte und Leistungen von der KonzeptQuartier GmbH zur Versendung gebracht sind. Das Transport- und Übermittlungsrisiko trägt ab dem Versendungszeitpunkt der Auftraggeber.
Lieferungen erfolgen frei Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige vertragliche Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der KonzeptQuartier GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
Von der KonzeptQuartier GmbH zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit von der KonzeptQuartier GmbH dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden ist.
Die Leistungs- und Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches der KonzeptQuartier GmbH liegen, entsprechend und soweit sie erhebliche Auswirkung auf Leistung und Lieferung des Vertragsgegenstandes haben. Der Auftraggeber ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, falls die Dauer des Hindernisses länger als 3 Monate andauert. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu bezahlen.
Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der KonzeptQuartier GmbH, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder gerät er mit einer Mitwirkungsleistung in Verzug, so ist er gegenüber der KonzeptQuartier GmbH zum Ersatz des entstehenden Verzugsschadens verpflichtet.

§ 11 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner, der für die KonzeptQuartier GmbH der Gesprächspartner ist und die erforderlichen Entscheidungen verbindlich treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.

§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme
Der Auftraggeber verpflichtet sich hinsichtlich sämtlicher Lieferungen und Leistungen zur unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht im Sinne des § 377 HGB. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb 10 Werktagen nach Feststellung des Mangels, unter genauer Bezeichnung schriftlich der KonzeptQuartier GmbH mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mangelfrei angenommen. Die schriftliche Mängelrüge hat durch den vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner (§ 11 der vorliegenden Bedingungen) zu erfolgen.

§ 13 Preise
Die abgegebenen Preisen verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Werbemittlung sind die jeweils am Erscheinungstag gültigen Listenpreise der Werbeträger verbindlich.
Sämtliche Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
Gutschriften, welche seitens der KonzeptQuartier GmbH zu leisten sind, werden binnen 30 Tagen geleistet.
Die KonzeptQuartier GmbH kann Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlung verlangen, insbesondere wenn der Auftraggeber ein Erstkunde ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Im Falle des Verzugs des Auftraggebers werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Gleiches gilt, wenn die KonzeptQuartier GmbH während der Vertragsdauer etwas Negatives über die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt wird, die Grundlage für jede Lieferung ist, und hierdurch unser Zahlungsanspruch gefährdet wird. In diesen Fällen steht der KonzeptQuartier GmbH auch das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen, Sicherheiten zu fordern oder vom laufenden Vertrag zurückzutreten.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wegen irgendwelcher von der KonzeptQuartier GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder auf einer unbestrittenen noch auf einer rechtskräftig festgestellten Forderung beruhen.

§ 14 Dauerschuldverhältnisse
Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich die KonzeptQuartier GmbH eine Änderung der Preise vor, die innerhalb einer angemessenen Frist dem Auftraggeber angekündigt werden.
Dem Auftraggeber wird für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende eingeräumt.
Bei Dauerschuldverhältnissen sind die vertraglich vereinbarten Leistungsentgelte beginnend mit dem Tag der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Entgelte monatlich jeweils zum ersten eines jeden Monats im Voraus fällig. Die KonzeptQuartier GmbH kann gegebenenfalls vom Auftraggeber die Erteilung einer Einzugsermächtigung verlangen.
Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
Mehraufwand oder Minderverbrauch in einem Monat werden in der Folgerechnung des nächsten Monats berücksichtig (Heraufstufung bzw. Herabsetzung).
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der KonzeptQuartier GmbH hat der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber der KonzeptQuartier GmbH vorzubringen, anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Einwendungen lassen die Fälligkeit der Zahlung unberührt.
Kommt der Auftraggeber mit 2 monatlichen Leistungspauschalen in Zahlungsverzug, so ist die KonzeptQuartier GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 der vorliegenden Bedingungen entsprechend.
Dauerschuldverhältnisse ohne Laufzeitbestimmung sind für beide Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten jeweils zu 30.06. oder 31.12. eines Kalenderjahres kündbar. Anderenfalls verlängern sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dauerschuldverhältnisse mit einer Laufzeitbestimmung sind nur nach den gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich kündbar.

§ 15 Zahlung
Schecks und Wechsel (die Annahme von Wechseln bleibt vorbehalten) werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit gegen Erstattung der Bank- und Diskontierungsspesen angenommen. Die Annahme gilt nicht als Barzahlung und Schecks und Wechsel werden erst nach ihrer Einlösung gutgeschrieben.

§ 16 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Ansprüche des Auftraggebers gegen die KonzeptQuartier GmbH dürfen nicht ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die KonzeptQuartier GmbH an Dritte abgetreten werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der KonzeptQuartier GmbH aufzurechnen.

§ 17 Vorbehalte
Das Eigentum an gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Preises auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges die Produkte weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt an die KonzeptQuartier GmbH alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer zur Sicherung der Zahlungsforderung der KonzeptQuartier GmbH ab. Die KonzeptQuartier GmbH nimmt diese Abtretung an.
Der Auftraggeber bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die Befugnis der KonzeptQuartier GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon jedoch unberührt.
Ist der Auftraggeber mit ein oder mehreren Zahlungen in Verzug oder wird über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet, so darf er über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen. Die KonzeptQuartier GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Vorbehaltsware bleibt frei von Rechten Dritter und wird insbesondere nicht Gegenstand von Pfandrechten Dritter.

§ 18 Mängel, Nachbesserung, Gewährleistung
Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige (vgl. § 12 dieser Bestimmungen) gilt die Vertragsleistung der KonzeptQuartier GmbH als angenommen und der Auftraggeber verliert seinen Gewährleistungsanspruch, es sei denn der Mangel war trotz Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar. Transportschäden sind in Gegenwart der jeweiligen Zusteller sofort festzustellen und dem jeweiligen Beförderer zur Regelung anzuzeigen. Die KonzeptQuartier GmbH haftet ab Gefahrübergang, der mit Übergabe an die Transportperson stattfindet, weder für Verlust noch für Transportschäden.
Die Gewährleistungspflicht der KonzeptQuartier GmbH ist auf das Recht des Auftraggebers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt.
Lässt die KonzeptQuartier GmbH die für die Nacherfüllung gesetzte Frist schuldhaft verstreichen oder schlägt die Nacherfüllung erneut aus einem von der KonzeptQuartier GmbH zu vertretenden Grund fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt unter Berücksichtigung von § 18 (1) dieser Bedingungen ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung zugunsten des Auftraggebers getroffen worden ist.
Für gebrauchte Sachen, die Vertragsgegenstand sind, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Auftraggeber vorrangig an deren Hersteller, um Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die Vorschriften hinsichtlich der Gewährleistung durch die KonzeptQuartier GmbH entsprechend. Die KonzeptQuartier GmbH tritt insoweit eigene Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller von Drittprodukten an den Auftraggeber ab.

§ 19 Haftung
Die KonzeptQuartier GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die KonzeptQuartier GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene (auch mittelbare) Schäden der Höhe nach auf 5.000,- Euro pro Schadensfall begrenzt.
Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden; Schäden, die nicht am Produkt selbst, sondern durch dessen Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 20 Höhere Gewalt
Die KonzeptQuartier GmbH hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb des Einflussbereiches der KonzeptQuartier GmbH liegenden Hinderungsgrund (Naturkatastrophen, Krieg, Ein- und Ausfuhrsperren, etc.) beruht. Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund mehr als 3 Monate an, so ist jede der Vertragparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

§ 21 Kündigung, Stornierungskosten
ritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag ohne rechtlichen Grund zurück, kann die KonzeptQuartier GmbH unbeschadet der Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens, 10% des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten verlangen.
Für bereits erbrachte vertragliche Leistungen ist der Auftraggeber unabhängig der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die KonzeptQuartier GmbH zur Entrichtung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

§ 22 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
1. Nachfolgende Bestimmungen gelten bereits im Zeitraum der vorvertraglichen Verhandlungen zwischen der KonzeptQuartier GmbH und dem potentiellen Auftraggeber.

2. Die KonzeptQuartier GmbH und der Kunde sind verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln, sie insbesondere nicht an Dritte bekannt zu geben oder sie in anderer Weise zu verwerten. Ein Verstoß hiergegen berechtigt die jeweils andere Vertragspartei zu Schadensersatzansprüchen.

3. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse hat der Auftraggeber gegenüber der KonzeptQuartier GmbH als solche zur vertraulichen Behandlung zu bezeichnen.

4. Die Vertragsparteien stellen jeweils sicher, dass durch entsprechende vertragliche Abreden die jeweiligen Arbeitnehmer oder im Sinne von § 6 dieser Bedingungen beauftragte Dritte jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

5. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie §§ 3, 4 Abs.1 Teledienst-Datenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die KonzeptQuartier GmbH seine Identität (Firma, Anschrift) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

6. Datennutzung
(a) Der Auftraggeber willigt ein, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), etwa Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der KonzeptQuartier GmbH während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist.
(b) Die KonzeptQuartier GmbH ist berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zur Beratung weiterer Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke zu nutzen, soweit der Auftraggeber einer solchen Nutzung seiner Daten nicht widerspricht.
(c) Eine Weiterleitung dieser Daten an Dritte findet nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Auftraggebers statt. Dies gilt insoweit nicht, als solche Daten bereits öffentlich zugänglich sind oder die KonzeptQuartier GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

§ 23 Schlussbestimmungen
Auch ohne Hinweise seitens der KonzeptQuartier GmbH sind im Zweifel sämtliche Waren (insbesondere Druckerzeugnisse) ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Auftraggeber erkennt deutsche, ausländische und internationale Exportkontrollbestimmungen an und verpflichtet sich, solche Produkte weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische, deutsche oder internationale Gesetze, Verordnungen und Konventionen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten sämtliche erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
Die KonzeptQuartier GmbH ist berechtigt, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Es gilt deutsches Recht als anwendbar. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- oder Scheckprozesse, ist der Firmensitz der KonzeptQuartier GmbH.
Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.

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