Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ROCK & ROLL LETTERS by KonzeptQuartier GmbH
Stand Januar 2024
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ROCK & ROLL LETTERS erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle vorangegangen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Verträge kommen nur zu unseren eigenen Bedingungen zustande.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die Angebote von ROCK & ROLL LETTERS sind freibleibend, soweit ROCK & ROLL LETTERS nicht ausdrücklich eine Bindungserklärung abgegeben hat. Ändern sich während der Bindungsfrist die Angebote eines Zulieferers, so gilt die Bindungsfrist als nicht vereinbart.
2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). ROCK & ROLL LETTERS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die den Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, bestätigt ROCK & ROLL LETTERS den Eingang der Bestellung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer von ROCK & ROLL LETTERS, soweit ROCK & ROLL LETTERS die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat.
2.5. Falls eine bestellte Ware nicht verfügbar ist, informiert ROCK & ROLL LETTERS den Kunden hierüber unverzüglich, nachdem ROCK & ROLL LETTERS die Nichtverfügbarkeit bekannt geworden ist. In diesem Falle wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
2.6. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten druckfähigen Daten verwendet ROCK & ROLL LETTERS 1:1 wie angelegt, sofern nicht schriftlich andere Größen vom Kunden angegeben wurden. Es besteht keine Prüfungspflicht von ROCK & ROLL LETTERS bei Anlieferung durch Datenträger oder elektronische Datenübertragung.
2.7. Sofern aus drucktechnischen oder qualitätsbedingten Gründen Vorlagen vor Beginn des Drucks neu gesetzt werden, übermittelt ROCK & ROLL LETTERS dem Kunden vor Beginn des Drucks per E-Mail einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden zu überprüfen, eventuelle Fehler sind zu beanstanden, ansonsten ist der Entwurf gegenüber ROCK & ROLL LETTERS freizugeben. Unverzüglich nach Eingang der Freigabeerklärung wird ROCK & ROLL LETTERS mit der Bearbeitung des Auftrages beginnen.
2.8. Sind vom Kunden gestellte Vorlagen und/oder Druckdaten hinsichtlich Qualität und Beschaffenheit nicht für den Verwendungszweck geeignet, informiert ROCK & ROLL LETTERS den Kunden umgehend. Auf Wunsch kann ROCK & ROLL LETTERS die gestellten Daten / Vorlagen kostenpflichtig aufbereiten. Diese Tätigkeit Bedarf einer gesonderten schriftlichen Beauftragung, welche vom Kunden freizugeben ist.
2.9. Die Angestellten oder in sonstiger Form für ROCK & ROLL LETTERS tätigen Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.10. Der Besteller ist damit einverstanden, dass ROCK & ROLL LETTERS Fremdauskünfte über seine augenblicklichen wirtschaftlichen Verhältnisse einholt.
2.11. Schriftliche Angebote werden individuell für den jeweiligen Besteller ausgefertigt. Diese Schriftstücke sind als vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
3. Preise
3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von ROCK & ROLL LETTERS genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Änderungen auf Veranlassung des Bestellers, die einen erhöhten Arbeitsaufwand nach sich ziehen und hierdurch etwaig entstehende Produktionsausfälle bei ROCK & ROLL LETTERS. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Änderungen der Vorlage verlangt werden.
3.2. Etwaige Änderungen, z.B. im Zusammenhang mit Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erteilung des Auftrages erfolgen, gehen zugunsten oder zu Lasten von ROCK & ROLL LETTERS, ohne dass etwaige Erhöhungen den Kunden zu Rückgängigmachung des Auftrages Veranlassung geben können.
3.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk in Euro, einschließlich normaler Verpackung, zzgl. Versand zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen ab Datum der Auftragsbestätigung an zu laufen, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, und nicht vor Eingang von vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben und/oder einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird.
4.2. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die ROCK & ROLL LETTERS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., aber auch wenn sie bei Lieferanten von ROCK & ROLL LETTERS oder deren Unterlieferanten eintreten, hat ROCK & ROLL LETTERS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ROCK & ROLL LETTERS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist ROCK & ROLL LETTERS nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird ROCK & ROLL LETTERS von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich ROCK & ROLL LETTERS nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Ware, sowie von ihrem Rücktritt benachrichtigt, und dem Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern von diesem bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstattet.
4.5. Bei Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.6. ROCK & ROLL LETTERS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.7. Falls der Kunde die Ware bei Ankunft nicht sofort in Empfang nimmt, so gehen alle daraus entstehende Kosten zu Lasten des Käufers. ROCK & ROLL LETTERS bleibt es vorbehalten, den ursprünglichen Kunden für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
5. Versendung der Ware, Gefahrübergang
5.1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung von ROCK & ROLL LETTERS oder den Lieferanten von ROCK & ROLL LETTERS an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von ROCK & ROLL LETTERS verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von ROCK & ROLL LETTERS unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
5.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.
5.4. Die Wahl von Versandart und –weg behält sich ROCK & ROLL LETTERS vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.
6. Rückgabeklausel
6.1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, unveredelte oder nicht individualisierte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6.2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der Verbraucher, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
6.3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Der Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
6.4. Grundsätzlich ist die Rückgabe individuell angefertigter Ware ausgeschlossen. Ein Mangel am Textil, den Folien oder Produkten ist unverzüglich bei Entgegennahme der Ware anzuzeigen.
7. Gewährleistung, Verjährung, Haftung
7.1. Werden Bedienungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
7.2. Der Käufer muss die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von acht Arbeitstagen prüfen. Mängel müssen ROCK & ROLL LETTERS schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie ROCK & ROLL LETTERS innerhalb von einem Jahr nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns schriftlich zugehen.
7.3. Beanstandete Ware ist ROCK & ROLL LETTERS auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
7.4. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.5. ROCK & ROLL LETTERS leistet Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.6. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
7.7. Bei gestellter und/oder mitgebrachter Kundenware können bei Reklamation keine Schadenersatzansprüche für die gestellte Kundenware geltend gemacht werden. Ist eine Nachbesserung nicht möglich kann nur Ersatz in Form von Gutschrift oder Kaufpreisminderung auf die Druckdienstleistung angeboten werden. Generell ist eine Haftung für produktionsbedingte Schäden an gestellter und/oder mitgebrachter Kundenware ausgeschlossen.
7.8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.
7.9. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.10. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
7.11. Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in Publikationen (Katalog, Internet, etc.) erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Aber selbst bei Farbbezeichnungen, von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten oder im Internet wiedergegebenen Farbpunkte lösen. Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem realen Gewebe. Geringfügige Abweichungen in, Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Besteller toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
7.12. Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der vertraglichen Leistungen, bei Verbrauchern nach zwei Jahren, sofern keine Arglist nachgewiesen ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Gefahrübergang gemäß Ziffer 5.
7.13. Gewährleistungsansprüche gegen ROCK & ROLL LETTERS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7.14. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie – wie auch immer – modifiziert, unabhängig in welchem Umfang die Modifikation stattgefunden hat. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Modifizieren (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von weiteren Lieferanten untersuchen zu lassen.
7.15. Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, ROCK & ROLL LETTERS oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7.16. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von ROCK & ROLL LETTERS nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
7.17. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.18. Waren, und Materialien die ROCK & ROLL LETTERS vom Kunden zur Weiterverarbeitung erhält, sind nicht gegen Elementarschäden versichert. Jegliche Haftungsansprüche für Beschädigungen, die bei der Be- oder Verarbeitung entstehen, schließt ROCK & ROLL LETTERS aus.
8. Bereitstellung von Musterteilen
8.1. Wünscht der Kunde vor Auftragserteilung bestimmte Produkte oder Textilien zur Bemusterung, so ist dies grundsätzlich möglich und Bedarf im Vorfeld einer schriftlichen Absprache.
8.2. Die Kosten zur Bereitstellung von Musterteilen sind in vollem Umfang vom Kunden zu tragen und werden vor Bereitstellung kommuniziert. Hierzu zählen neben den Produktkosten auch etwaige Versand- / Liefer- und Handlingkosten.
8.3. Bereitgestellte Musterteile sind spätestens 7 Werktage nach Zugang zu retournieren, ansonsten werden diese in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.
8.4. Bei Nichtgefallen der Musterware sind bei Rückgabe 35% des Nettowarenwertest zzgl. Liefer- & Versandkosten vom Kunden zu tragen. Nicht gewünschte Ware ist binnen 7 Werktagen zur Verfügung zu stellen.
8.5. Bei Auftragsvergabe werden Musterteile auf Wunsch verrechnet.
8.6. Bedruckte Musterteile sind vom Umtausch / Rückgabe ausgeschlossen.
9. Druck auf Kundenware
9.1. Für Andrucktests zur optimalen Druckeinstellung wird ausreichend Zuschussware nach Absprache benötigt. Falls kein Zuschuss gestellt wird, werden keine Kosten übernommen bzw. wird keine Reklamation akzeptiert bei evtl. durch Andrucktests noch nicht optimal gelungenen Drucken, bzw. die dadurch evtl. nicht brauchbare Ware.
9.2. Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Ausrüstung der Stoffe. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden. Die Fixierung von Druckfarbe in Kombination mit dem benötigten Pretreatment (Vorbehandlung) auf den Textilien erfolgt durch Hitzeeinwirkung. Durch evtl. vorhandene Chemierückstände können hierbei Verfärbungen der Textilien auftreten o.ä., welche sich i.d.R. bei der ersten Wäsche auswaschen. Für derartige Verfärbungen wird keine Verantwortung übernommen bzw. können diese nicht reklamiert werden. Für weitere Beständigkeit der Drucke auf gestellte Fremdware nach kundenspezifischen Anforderungen können wir nicht garantieren. Entsprechende Vorversuche sind durch den Kunden selbst durchzuführen.
9.3. Um die vom Kunden gewünschten Farbeinstellungen genauestmöglich zu erzielen, muss ein farbverbindlicher Proof gestellt werden. Farbabweichungen können ohne gestellte Aufsichtsvorlage nicht reklamiert werden. Bei Farbangaben z.B. nach Pantone sind im Digitaldirektdruck nur annähernde Farbtöne möglich, leichte Farbabweichungen können nicht reklamiert werden. Auch bei Transfer- und Siebdruckverfahren ist eine exakte Darstellung von Farben nach Pantone von vielen Faktoren abhängig und kann nicht immer garantiert werden.
9.4. Bei gestellten Dateien wird davon ausgegangen, dass diese in Endgröße angelegt sind. Ansonsten benötigen wir eine schriftliche Angabe der gewünschten Maße in cm Angabe, sowohl für Motivgrößen als evtl. auch für Positionierungen. Grafische Darstellungen von Positionierungen ohne cm Angaben sind nicht verbindlich und können nicht reklamiert werden.
9.5. Alle Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen können nicht reklamiert werden.
9.6. Sollten während des Druckprozesses nicht vorhersehbare Probleme auftreten, welche im direkten Zusammenhang mit der Qualität bzw. Ausrüstung der gestellten Textilien stehen, wird vorbehalten, anfallende Zusatzarbeiten bzw. den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen. Bei nicht absprachegemäß gestellten Daten, evtl. notwendigen Datenkorrekturen und evtl. zusätzlich anfallenden Andruckkosten können diese zusätzlich berechnet werden (siehe auch Punkt 2.7.)
9.7. Bei gestellter Kundenware wird von druckfertig vorbereiteter Ware ausgegangen. Nicht vorhersehbare bzw. nicht abgesprochene notwendige Zusatzarbeiten wie z.B. Auspacken aus Einzelverpackung oder Ähnliches werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Sollte es durch auftretende Unklarheiten bezüglich der Daten oder der Ware zu Lieferverzögerungen kommen, welche nicht von uns vorhersehbar bzw. verschuldet sind, kann dies nicht reklamiert werden. Jeder Auftrag wird grundsätzlich nur einmal bearbeitet. Warenkontrolle findet – wenn nicht ausdrücklich anders besprochen – nur direkt vor der Produktion statt. Sollten bei angelieferter Ware durch nicht korrekte Stückzahlen Verzögerungen in der Produktion eintreten, ist ROCK & ROLL LETTERS dafür nicht verantwortlich zu machen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich ROCK & ROLL LETTERS das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich ROCK & ROLL LETTERS das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ROCK & ROLL LETTERS berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ROCK & ROLL LETTERS erklärt diesen ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch ROCK & ROLL LETTERS liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. ROCK & ROLL LETTERS ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
10.2. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller ROCK & ROLL LETTERS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ROCK & ROLL LETTERS der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ROCK & ROLL LETTERS die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten seiner Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
10.3. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt ROCK & ROLL LETTERS jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Mehrwehrsteuer) ab, die ihm aus der Wiederveräußerung an seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ROCK & ROLL LETTERS, die Forderung selber einzuziehen, bleibt davon unberührt. ROCK & ROLL LETTERS verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder die Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens kann ROCK & ROLL LETTERS verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
10.4. Wird die Kaufsache mit anderen, ROCK & ROLL LETTERS nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt ROCK & ROLL LETTERS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller ROCK & ROLL LETTERS anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für ROCK & ROLL LETTERS.
10.5. ROCK & ROLL LETTERS verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ROCK & ROLL LETTERS.
10.6. Alle, zur Herstellung der Sache, benötigten Hilfsmittel, Geräte, Filme, Klischees, Stickdateien, Siebe, bleiben Eigentum des Verkäufers. Entwürfe, Gestaltungen und Druckvorschläge sind Eigentum von ROCK & ROLL LETTERS und unterliegen dem Copyright und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht verwendet werden.
11. Zahlung
11.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
11.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
11.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zeit zu bezahlen. Verzugszinsen werden, bei einem Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen, in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Bei einem Vertragsverhältnis mit einem Endverbraucher betragen die Verzugszinsen 5% über dem Basiszinssatz p.a.. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
11.4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
11.5. Neukunden können nur per Vorkasse oder Zahlung bei Abholung bedient werden.
11.6. Für jede Zahlungserinnerung durch den Verkäufer werden 5,00€ Aufwandspauschale in Rechnung gestellt.
12. Urheberrecht
12.1. Der Besteller verpflichtet sich, ROCK & ROLL LETTERS völlig von Ansprüchen Dritter bzgl. des Urheberrechts der Bestelleraufträge freizustellen. Des Weiteren erteilt der Besteller ROCK & ROLL LETTERS die Genehmigung, für ihn gefertigte Artikel abzulichten, in den jeweiligen Katalogen, Broschüren oder Internetseiten von ROCK & ROLL LETTERS darzustellen und als Muster oder auch auf Messen zu verwenden.
12.2. ROCK & ROLL LETTERS behält sich das Recht vor, im Auftrag von Kunden gestaltete und sonderproduzierte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden. Auch behält sich ROCK & ROLL LETTERS das Recht vor, an geeigneter Stelle (z.B. auf den angebrachten Produktetiketten und Einnähern auf der Rückseite) ihren Firmennamen (ihr Firmenlogo) anzubringen.
12.3. Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Siebe, Druckplatten, Klischees, Stickprogramme, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum von ROCK & ROLL LETTERS. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung von ROCK & ROLL LETTERS. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht, Schlussbestimmung
13.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ROCK & ROLL LETTERS und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) findet unter keinem Aspekt statt. Vertragssprache ist deutsch.
13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile, ROCK & ROLL LETTERS und Kunde, der Geschäftssitz von ROCK & ROLL LETTERS, soweit eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und des Gerichtsstands rechtlich zulässig ist. Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Firma ROCK & ROLL LETTERS schriftlich bestätigt worden sind.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
§ 1 Begriffsbestimmungen (Definitionen)
Auftraggeber ist der Kunde, der ROCK & ROLL LETTERS / die KonzeptQuartier GmbH, Hirschenstraße 16 / Rückgebäude, 90762 Fürth (im Folgenden: KonzeptQuartier GmbH), mit der Erstellung und Ausführung von Vertragsleistungen beauftragt.
Vertragsleistungen sind insbesondere Werbeleistungen, Kommunikationsleistungen, die umfassende Erarbeitung und Gestaltung von Werbekampagnen und Außenauftritten (z.B. audio-visuelle Werbung, Mailings, Firmen- und Mitarbeiterbroschüren, Flyer, Geschäftsausstattung) sowie graphische und produktionstechnische Leistungen.
Im Auftrag oder Interesse des Auftraggebers erbringt die KonzeptQuartier GmbH auch sonstige Leistungen, die den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.
§ 2 Anwendungsbereich
Für den Umfang sämtlicher Leistungen und Lieferungen sind die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich maßgebend. Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden, und erstrecken sich auf alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc. unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet gemacht werden.
Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, solche gelten nur insoweit, als ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
§ 3 Schriftform
Jede Ergänzung oder Änderung des Vertrages, der vorliegenden anwendbaren Geschäftsbedingungen oder andere Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
§ 4 Vertragsabschluss
Der Auftraggeber kann Aufträge schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder Internet erteilen. Angebote der KonzeptQuartier GmbH erfolgen in der Regel schriftlich.
Die Vertragsparteien sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, 4 Wochen an ihr Angebot gebunden.
Aufträge im Wert von über 1.000,- Euro gelten erst dann als durch die KonzeptQuartier GmbH angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Hierzu übersendet die KonzeptQuartier GmbH dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung, die der Auftraggeber zu prüfen hat. Etwaige Abweichungen zu seiner Auftragserteilung hat der Auftraggeber unverzüglich der KonzeptQuartier GmbH mitzuteilen, da sich der Vertragsgegenstand letztlich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung bestimmt.
§ 5 Leistungsumfang
Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich jeweils nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, aktuellen Produkt- und Leistungsbeschreibung der KonzeptQuartier GmbH.
Zusätzliche, abweichende oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- oder Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Von der KonzeptQuartier GmbH übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen nach deren Erhalt widerspricht.
Unter Berücksichtigung von § 17 vorliegender Bedingungen bleiben Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.) im Eigentum von der KonzeptQuartier GmbH. Die KonzeptQuartier GmbH ist weder zur Herausgabe noch zur Aufbewahrung verpflichtet.
Das Vertragsverhältnis verpflichtet die KonzeptQuartier GmbH gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven, allein an der Zielsetzung des Kunden orientierten und ausgerichteten Beratung. Dies schließt insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die KonzeptQuartier GmbH, etwa im Bereich der Werbemittelproduktion ein. Sofern der Auftraggeber sich nicht ausdrücklich ein Mitspracherecht vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl durch die KonzeptQuartier GmbH unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und im Sinne des bestmöglichen Erfolges für den werbetreibenden Auftraggeber.
§ 6 Auftragserteilung an Dritte
Die KonzeptQuartier GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Die KonzeptQuartier GmbH ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung die KonzeptQuartier GmbH vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der verbindlichen Besprechungsprotokolle im Sinne von § 5 (3) der vorliegenden Bedingungen) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und zeigt dies die KonzeptQuartier GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss an.
Gibt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist hierzu keine Erklärung ab, so gilt sein Schweigen als Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an die KonzeptQuartier GmbH. Aufträge an Werbeträger erteilt die KonzeptQuartier GmbH in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
Die Haftung der KonzeptQuartier GmbH für mangelhafte Leistungen der Werbeträger wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die KonzeptQuartier GmbH verpflichtet sich allerdings, auf Verlangen des Auftraggebers, diesem im Falle einer mangelhaften Leistung ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
Bei Druckproduktionen kann es produktionstechnisch zu einer Mehr- oder Minderlieferung von +/- 10 % kommen, die entsprechend anteilig verrechnet wird.
§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte im vorvertraglichen Bereich
Die im Rahmen von Präsentationen und der Vertragsanbahnung übergebenen Konzeptentwürfe, die darin ausgeführten Gedanken, Ideen, Konzepte und Werbeansätze sind geistiges Eigentum der KonzeptQuartier GmbH und unterliegen den gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen. Eine Verwirklichung der Ideen und Ideenansätze ist nur auf Grundlage vorheriger vertraglicher Vereinbarung mit der die KonzeptQuartier GmbH als Rechtsinhaberin möglich. Die ganze oder auch nur teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten sichert durch die Entgegennahme absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen über die darin genannten Ideen, Vorschläge und Gedankenansätze zu, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht.
Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten haftet bei unberechtigter Vervielfältigung, Verwendung, Bekanntgabe oder Weitergabe an Dritte für den der KonzeptQuartier GmbH hieraus entstehenden Schaden. Dies schließt auch den Schaden ein, den die KonzeptQuartier GmbH durch eigene Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten hieraus erleidet.
Der Empfänger ist auf Verlangen gegenüber der KonzeptQuartier GmbH zur unverzüglichen Herausgabe sämtlicher Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe, insbesondere wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt, verpflichtet. Der Empfänger darf keine eigenen Abschriften oder Vervielfältigungen dieser Unterlagen zurückbehalten. Bei Zuwiderhandlung ist der Empfänger gegenüber der KonzeptQuartier GmbH schadensersatzpflichtig.
In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der KonzeptQuartier GmbH.
Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß bezahlt, so gehen mit Entrichtung des vollständigen Kaufpreises die Urheber- und Eigentumsrechte nach Maßgabe von § 8 dieser Bedingungen auf den Auftraggeber über.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten HighRes-PDFs als zu liefernde Druckdaten und stellen das Dateiformat dar, das dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Offene Daten werden nicht ausgehändigt, es sei denn, dies ist im Vorfeld schriftlich vereinbart.
§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte nach Vertragsabschluss
Sämtliche Rechte an Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik, etc.) und Layout stehen ausschließlich der KonzeptQuartier GmbH zu und verbleiben auch nach Vertragsabschluss und -durchführung alleiniges Eigentum der KonzeptQuartier GmbH, soweit nicht ausdrücklich eine Übertragung an den Auftraggeber vereinbart ist. Das geistige Eigentum an Konzepten, die in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entwickelt worden sind, steht ausschließlich der KonzeptQuartier GmbH zu; für diese Konzepte ist gleichfalls die vorstehende Bestimmung anwendbar. Soweit eine Übertragung der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist, so findet diese erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen statt.
Jede Art der Vervielfältigung und Weitergabe (Verkauf, Verleih, Vermietung, etc.) von Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik, etc.) und Layout an Dritte ist vor der Übertragung der Nutzungsrechte außerhalb des vertraglich bestimmten Verwendungszwecks ohne die schriftliche, vorherige und ausdrückliche Genehmigung durch die KonzeptQuartier GmbH untersagt.
Ebenso ist ohne die Übertragung der Nutzungsrechte jede Veränderung von Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik, etc.) und Layout untersagt, insbesondere die Bearbeitung und Weiterentwicklung, Übersetzung oder sonstige Umarbeitung.
Die von der KonzeptQuartier GmbH erstellten Urheberrechtsvermerke auf den Produkten und Dokumenten bzw. Anwendungen dürfen nicht durch den Auftraggeber oder Dritte verändert oder entfernt werden.
Der Auftraggeber macht sich im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen des § 8 (1), (2), (3), (4) gegenüber der KonzeptQuartier GmbH schadensersatzpflichtig. Die Pflicht zum Schadensersatz schließt Schäden ein, die die KonzeptQuartier GmbH durch ihrerseits hieraus entstehende Schadensersatzpflichten gegenüber Dritten entstehen.
Auf Verlangen hat der Auftraggeber nach Vertragsende Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe der KonzeptQuartier GmbH sowie solche, die in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entstanden sind und die im Rahmen des Vertrages nicht zur Anwendung gekommen sind, an die KonzeptQuartier GmbH herauszugeben, soweit nicht § 7 (6) der vorliegenden Bedingungen zur Anwendung kommt.
Der Auftraggeber garantiert gegenüber der KonzeptQuartier GmbH, dass sämtliche Grafiken, Bilder, Daten, Ton, Texte oder sonstige Informationen, die der Auftraggeber der KonzeptQuartier GmbH im Rahmen der Projektbearbeitung und Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Sollte dennoch eine Verletzung Rechte Dritter eintreten, stellt der Auftraggeber die KonzeptQuartier GmbH von sämtlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber solchen Dritten frei.
§ 9 Impressum
Die KonzeptQuartier GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
§ 10 Leistungs- und Lieferzeit
Die Leistungs- und Lieferpflichten sind von der KonzeptQuartier GmbH erfüllt, sobald die Arbeiten, Produkte und Leistungen von der KonzeptQuartier GmbH zur Versendung gebracht sind. Das Transport- und Übermittlungsrisiko trägt ab dem Versendungszeitpunkt der Auftraggeber.
Lieferungen erfolgen frei Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige vertragliche Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der KonzeptQuartier GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
Von der KonzeptQuartier GmbH zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit von der KonzeptQuartier GmbH dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden ist.
Die Leistungs- und Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches der KonzeptQuartier GmbH liegen, entsprechend und soweit sie erhebliche Auswirkung auf Leistung und Lieferung des Vertragsgegenstandes haben. Der Auftraggeber ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, falls die Dauer des Hindernisses länger als 3 Monate andauert. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu bezahlen.
Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der KonzeptQuartier GmbH, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder gerät er mit einer Mitwirkungsleistung in Verzug, so ist er gegenüber der KonzeptQuartier GmbH zum Ersatz des entstehenden Verzugsschadens verpflichtet.
§ 11 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner, der für die KonzeptQuartier GmbH der Gesprächspartner ist und die erforderlichen Entscheidungen verbindlich treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.
§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme
Der Auftraggeber verpflichtet sich hinsichtlich sämtlicher Lieferungen und Leistungen zur unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht im Sinne des § 377 HGB. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb 10 Werktagen nach Feststellung des Mangels, unter genauer Bezeichnung schriftlich der KonzeptQuartier GmbH mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mangelfrei angenommen. Die schriftliche Mängelrüge hat durch den vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner (§ 11 der vorliegenden Bedingungen) zu erfolgen.
§ 13 Preise
Die abgegebenen Preisen verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Werbemittlung sind die jeweils am Erscheinungstag gültigen Listenpreise der Werbeträger verbindlich.
Sämtliche Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
Gutschriften, welche seitens der KonzeptQuartier GmbH zu leisten sind, werden binnen 30 Tagen geleistet.
Die KonzeptQuartier GmbH kann Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlung verlangen, insbesondere wenn der Auftraggeber ein Erstkunde ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Im Falle des Verzugs des Auftraggebers werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Gleiches gilt, wenn die KonzeptQuartier GmbH während der Vertragsdauer etwas Negatives über die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt wird, die Grundlage für jede Lieferung ist, und hierdurch unser Zahlungsanspruch gefährdet wird. In diesen Fällen steht der KonzeptQuartier GmbH auch das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen, Sicherheiten zu fordern oder vom laufenden Vertrag zurückzutreten.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wegen irgendwelcher von der KonzeptQuartier GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder auf einer unbestrittenen noch auf einer rechtskräftig festgestellten Forderung beruhen.
§ 14 Dauerschuldverhältnisse
Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich die KonzeptQuartier GmbH eine Änderung der Preise vor, die innerhalb einer angemessenen Frist dem Auftraggeber angekündigt werden.
Dem Auftraggeber wird für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende eingeräumt.
Bei Dauerschuldverhältnissen sind die vertraglich vereinbarten Leistungsentgelte beginnend mit dem Tag der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Entgelte monatlich jeweils zum ersten eines jeden Monats im Voraus fällig. Die KonzeptQuartier GmbH kann gegebenenfalls vom Auftraggeber die Erteilung einer Einzugsermächtigung verlangen.
Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
Mehraufwand oder Minderverbrauch in einem Monat werden in der Folgerechnung des nächsten Monats berücksichtig (Heraufstufung bzw. Herabsetzung).
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der KonzeptQuartier GmbH hat der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber der KonzeptQuartier GmbH vorzubringen, anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Einwendungen lassen die Fälligkeit der Zahlung unberührt.
Kommt der Auftraggeber mit 2 monatlichen Leistungspauschalen in Zahlungsverzug, so ist die KonzeptQuartier GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 der vorliegenden Bedingungen entsprechend.
Dauerschuldverhältnisse ohne Laufzeitbestimmung sind für beide Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten jeweils zu 30.06. oder 31.12. eines Kalenderjahres kündbar. Anderenfalls verlängern sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dauerschuldverhältnisse mit einer Laufzeitbestimmung sind nur nach den gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich kündbar.
§ 15 Zahlung
Schecks und Wechsel (die Annahme von Wechseln bleibt vorbehalten) werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit gegen Erstattung der Bank- und Diskontierungsspesen angenommen. Die Annahme gilt nicht als Barzahlung und Schecks und Wechsel werden erst nach ihrer Einlösung gutgeschrieben.
§ 16 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Ansprüche des Auftraggebers gegen die KonzeptQuartier GmbH dürfen nicht ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die KonzeptQuartier GmbH an Dritte abgetreten werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der KonzeptQuartier GmbH aufzurechnen.
§ 17 Vorbehalte
Das Eigentum an gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Preises auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges die Produkte weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt an die KonzeptQuartier GmbH alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer zur Sicherung der Zahlungsforderung der KonzeptQuartier GmbH ab. Die KonzeptQuartier GmbH nimmt diese Abtretung an.
Der Auftraggeber bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die Befugnis der KonzeptQuartier GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon jedoch unberührt.
Ist der Auftraggeber mit ein oder mehreren Zahlungen in Verzug oder wird über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet, so darf er über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen. Die KonzeptQuartier GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Vorbehaltsware bleibt frei von Rechten Dritter und wird insbesondere nicht Gegenstand von Pfandrechten Dritter.
§ 18 Mängel, Nachbesserung, Gewährleistung
Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige (vgl. § 12 dieser Bestimmungen) gilt die Vertragsleistung der KonzeptQuartier GmbH als angenommen und der Auftraggeber verliert seinen Gewährleistungsanspruch, es sei denn der Mangel war trotz Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar. Transportschäden sind in Gegenwart der jeweiligen Zusteller sofort festzustellen und dem jeweiligen Beförderer zur Regelung anzuzeigen. Die KonzeptQuartier GmbH haftet ab Gefahrübergang, der mit Übergabe an die Transportperson stattfindet, weder für Verlust noch für Transportschäden.
Die Gewährleistungspflicht der KonzeptQuartier GmbH ist auf das Recht des Auftraggebers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt.
Lässt die KonzeptQuartier GmbH die für die Nacherfüllung gesetzte Frist schuldhaft verstreichen oder schlägt die Nacherfüllung erneut aus einem von der KonzeptQuartier GmbH zu vertretenden Grund fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt unter Berücksichtigung von § 18 (1) dieser Bedingungen ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung zugunsten des Auftraggebers getroffen worden ist.
Für gebrauchte Sachen, die Vertragsgegenstand sind, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Auftraggeber vorrangig an deren Hersteller, um Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die Vorschriften hinsichtlich der Gewährleistung durch die KonzeptQuartier GmbH entsprechend. Die KonzeptQuartier GmbH tritt insoweit eigene Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller von Drittprodukten an den Auftraggeber ab.
§ 19 Haftung
Die KonzeptQuartier GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die KonzeptQuartier GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene (auch mittelbare) Schäden der Höhe nach auf 5.000,- Euro pro Schadensfall begrenzt.
Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden; Schäden, die nicht am Produkt selbst, sondern durch dessen Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 20 Höhere Gewalt
Die KonzeptQuartier GmbH hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb des Einflussbereiches der KonzeptQuartier GmbH liegenden Hinderungsgrund (Naturkatastrophen, Krieg, Ein- und Ausfuhrsperren, etc.) beruht. Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund mehr als 3 Monate an, so ist jede der Vertragparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
§ 21 Kündigung, Stornierungskosten
ritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag ohne rechtlichen Grund zurück, kann die KonzeptQuartier GmbH unbeschadet der Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens, 10% des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten verlangen.
Für bereits erbrachte vertragliche Leistungen ist der Auftraggeber unabhängig der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die KonzeptQuartier GmbH zur Entrichtung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
§ 22 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
1. Nachfolgende Bestimmungen gelten bereits im Zeitraum der vorvertraglichen Verhandlungen zwischen der KonzeptQuartier GmbH und dem potentiellen Auftraggeber.
2. Die KonzeptQuartier GmbH und der Kunde sind verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln, sie insbesondere nicht an Dritte bekannt zu geben oder sie in anderer Weise zu verwerten. Ein Verstoß hiergegen berechtigt die jeweils andere Vertragspartei zu Schadensersatzansprüchen.
3. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse hat der Auftraggeber gegenüber der KonzeptQuartier GmbH als solche zur vertraulichen Behandlung zu bezeichnen.
4. Die Vertragsparteien stellen jeweils sicher, dass durch entsprechende vertragliche Abreden die jeweiligen Arbeitnehmer oder im Sinne von § 6 dieser Bedingungen beauftragte Dritte jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
5. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie §§ 3, 4 Abs.1 Teledienst-Datenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die KonzeptQuartier GmbH seine Identität (Firma, Anschrift) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
6. Datennutzung
(a) Der Auftraggeber willigt ein, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), etwa Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der KonzeptQuartier GmbH während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist.
(b) Die KonzeptQuartier GmbH ist berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zur Beratung weiterer Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke zu nutzen, soweit der Auftraggeber einer solchen Nutzung seiner Daten nicht widerspricht.
(c) Eine Weiterleitung dieser Daten an Dritte findet nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Auftraggebers statt. Dies gilt insoweit nicht, als solche Daten bereits öffentlich zugänglich sind oder die KonzeptQuartier GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
§ 23 Schlussbestimmungen
Auch ohne Hinweise seitens der KonzeptQuartier GmbH sind im Zweifel sämtliche Waren (insbesondere Druckerzeugnisse) ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Auftraggeber erkennt deutsche, ausländische und internationale Exportkontrollbestimmungen an und verpflichtet sich, solche Produkte weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische, deutsche oder internationale Gesetze, Verordnungen und Konventionen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten sämtliche erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
Die KonzeptQuartier GmbH ist berechtigt, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Es gilt deutsches Recht als anwendbar. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- oder Scheckprozesse, ist der Firmensitz der KonzeptQuartier GmbH.
Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.
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